top of page
Ausschließungsgründe
Laut Bundesgesetzblatt 141/2003 darf bei folgenden Erkrankungen nicht tätowiert werden:
- Hämophilie
- Diabetes
- Hepatiden
- HIV ( Aids)
- Hautkankheiten
- Ekzeme
- Allergien ( Alle Allergien, egal welche. Muss mit Unterschrift bestätigt werden!)
- angeborene Immundefiziterkrankung
- anderen Ursachen einer Immunsuppression
- Autoimmunerkrankungen
- Geschlechtskrankheiten
- fieberhaften Infekten
- Blutverdünnungstherapie
- bei Schwangerschaft und in der Stillzeit
- Personen unter 18 Jahren. ( ab 16 im Beisein des Erziehungsberechtigten)
Das Nichtvorhandensein dieser Krankheiten und Umstände muss vor dem Eingriff schriftlich
bestätigt werden.
bottom of page